Fehlertoleranter Webshop
Mein Albtraum: Ich vertippe mich bei der Preisauszeichnung auf meiner Website und ein Besucher bestellt schnell zum unterirdischen Schnäppchenpreis. Anscheinend ist das aber keine ausweglose Situation. Der Anbieter genießt hier -anders, als wir das oft erfahren müssen - den Schutz des Gesetzes.
Gestern hat sich Amazon laut Law-Blog einen solchen Fehler geleistet und für kurze Zeit ein Notebook für schlappe 18,49 € angeboten. Dennoch muß der Versender nicht zu diesem Preis liefern, weil
- Ein Webshop nicht ein Angebot im Sinne des Gesetzes darstellt, das ein Käufer nur noch annehmen muß, um einen rechtskräftigen Vertrag zu erzeugen.
- Sondern eher einem Schaufenster im realen Leben gleichzusetzen ist. Da stehen die Dinge zur Ansicht und warten darauf, dass der Käufer erst einmal eine Bestellung aufgibt, die der Verkäufer dann annehmen kann.
Wer den juristischen Hintergrund wissen möchte, informiert sich erschöpfend beim Law-Blog. Wer seine guten Vorsätze für das Neue Jahr umsetzen möchte, prüft auch, ob er schon auf 19% MwSt. umgestellt hat.
Kommentar schreiben
-
Kommentare
- Tobias / Symbie Homepage erstellen: Ein schönes tool zur berechnung der keyworddichte findet man auch auch hier:...
- Webdesign Gelsenkirchen: Sehr Guter Artikel und ich muss "mobil surfen" zustimmen es sollte der Inhalt des...
- KMS: Es wurde ja wieder was geändert. Bin mal gespannt wie das alles enden wird.
Die Wolke
adwords analytics blog cms existenzgründer freelancer geschäftsmodell gtd kommunikation laptop linux Marketing monitor netbook phishing pr recht SEO sicherheit smartphone sonntagslinks suchmaschinenoptimierung tipps tools typo3 unternehmenskommunikation web2.0 webdesign webshop werbungambranet webdesign

Orakelblog Abo
Themen
Links
Orakelblog Archiv
Das Orakelblog läuft mit WordPress















RSS